Produkt zum Begriff Grundbuch:
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Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung (Engelhardt, Lutz)
Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Engelhardt, Lutz, Seitenzahl/Blattzahl: 233, Abbildungen: 109 farbige Abbildungen und 21 Karten/Tabellen, Keyword: Barrierefreies Bauen; Baumängelgutachten; Bauschadengutachten; ImmoWertV; Immobilienbewertung; Marktwertgutachten; Verkehrswertgutachten; Wertermittlung, Fachschema: Immobilienrecht, Fachkategorie: Barrierefreiheit und Gebäudeplanung, Region: Europa, Warengruppe: HC/Bau- und Umwelttechnik, Fachkategorie: Gesetzliche Vorschriften zur Bewertung von Immobilien, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller Rudolf, Verlag: Müller Rudolf, Verlag: RM Rudolf Mller Medien GmbH & Co. KG, Länge: 239, Breite: 163, Höhe: 12, Gewicht: 570, Produktform: Kartoniert, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Ist ein Teil von EAN: 9783481043285, eBook EAN: 9783481043278, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
Immobilienmärkte und Immobilienbewertung
Immobilienmärkte und Immobilienbewertung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3., vollst. überarb. u. erw. Aufl., Erscheinungsjahr: 20200920, Produktform: Leinen, Redaktion: Francke, Hans-Hermann~Rehkugler, Heinz~Wölfle, Marco~Raffelhüschen, Bernd, Auflage: 20003, Auflage/Ausgabe: 3., vollst. überarb. u. erw. Aufl, Abbildungen: mit ca. 148 Abbildungen, Keyword: Immobilienökonomie; Immobilienprodukte; Immobilien; Bilanzierung; Bewertungsverfahren; Immobilienmarktdaten; Immobilienkrise; Discouted Cashflow-Verfahren; Kapitalanlageentscheidung; Immobiliengesellschaften, Fachschema: Immobilie, Fachkategorie: Industrien und Branchen, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Einzelne Wirtschaftszweige, Fachkategorie: Management: Immobilien und Anlagen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIV, Seitenanzahl: 607, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen, Franz, GmbH, Verlag, Länge: 246, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1221, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783800638086 9783800630929, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 142739
Preis: 59.00 € | Versand*: 0 € -
Möhrle, Ulrich: Immobilien in der Nachfolgeplanung
Immobilien in der Nachfolgeplanung , In der Nachfolgeplanung gewinnen Immobilien und Unternehmen mit Immobilienbesitz eine immer größere Bedeutung. Der Zeitpunkt und die Einzelheiten der Übertragung von Immobilienvermögen werden durch zahlreiche steuerliche und außersteuerliche Aspekte bestimmt, die sowohl bei Übertragungen zu Lebzeiten als auch bei Übertragungen von Todes wegen zu berücksichtigen sind. Nicht zu vergessen sind Liquiditätsbelastungen wie mögliche Erbschaft- und Einkommensteuer, Pflichtteilsansprüche und Zugewinnausgleichsforderungen. Die Übertragung von Immobilienvermögen ist ein komplexer Vorgang, bei dem es gilt, das Zivilrecht und das Steuerrecht optimal aufeinander abzustimmen. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen sollte die Nachfolge frühzeitig geplant werden. Oftmals wird die konkrete Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex "aufgeschoben". Dies ist ein großer Fehler, gilt es doch rechtzeitig die Weichen zu stellen und so Familienvermögen langfristig zu sichern. Gerade bei umfangreichem Immobilienvermögen, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema unabdingbar. Dieses Fachbuch zeigt Ihnen praxisnah die wesentlichen Aspekte der Übertragung von Immobilienvermögen auf. Sowohl die schenkung- und erbschaftsteuerlichen Folgen der Übertragung von Immobilien wie auch die zivil- und erbrechtlichen Grundsätze und Voraussetzungen werden detailliert betrachtet. Erfahren Sie, was bei der Übertragung von Immobilien zu beachten ist und wie Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater Sie durch steuerrechtliche Gestaltungsüberlegungen unterstützen kann. So können zivil- und steuerrechtliche Regelungen sinnvoll genutzt werden, um Immobilienwerte rechtssicher und effektiv zu übertragen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 21.99 € | Versand*: 0 € -
Kirchhoff, Björn: Investieren in Immobilien für Dummies
Investieren in Immobilien für Dummies , Spielen Sie mit dem Gedanken, in Immobilien zu investieren? Björn Kirchhoff zeigt Ihnen in diesem Buch, dass Sie selbst mit moderatem Geldeinsatz in "Betongold" investieren können. Lernen Sie von ihm, welche Vorteile das Immobilieninvestment und der Aufbau eines passiven Einkommens hat. Lassen Sie sich erklären, wie Sie beim direkten Investment die richtige Immobilie auswählen, kalkulieren, kaufen und vermieten. Und erfahren Sie, welche Formen des indirekten Investments es mit Immobilienfonds und REITs-ETFs gibt und wie Sie ins Crowdinvesting einsteigen können. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
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Wer hat das Grundbuch?
Das Grundbuch wird in der Regel von einem Amtsgericht geführt, das für den jeweiligen Bezirk zuständig ist. Es enthält alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, wie Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte. In Deutschland wird das Grundbuch elektronisch geführt und ist öffentlich einsehbar. Zuständig für die Führung des Grundbuchs ist das örtliche Grundbuchamt. Wer konkret das Grundbuch führt, hängt also vom jeweiligen Amtsgericht ab, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet.
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Was bedeuten Rötungen im Grundbuch?
Rötungen im Grundbuch sind Eintragungen, die Änderungen oder Ergänzungen an einem Grundstück dokumentieren. Sie können beispielsweise durch Verkäufe, Schenkungen, Belastungen oder Erbfolgen entstehen. Diese Eintragungen sind wichtig, um die aktuellen Besitzverhältnisse und Rechte an einem Grundstück nachvollziehen zu können. Rötungen dienen somit als Nachweis für die Historie und Rechtsverhältnisse eines Grundstücks. Es ist ratsam, bei einem Immobilienkauf die Rötungen im Grundbuch genau zu prüfen, um mögliche Belastungen oder Einschränkungen des Grundstücks zu erkennen.
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Was bedeutet "Auflassung" im Grundbuch?
Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Grundbuchrecht und bezeichnet die Einigung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Mit der Auflassung wird der Kaufvertrag wirksam und der Käufer wird als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Auflassung ist somit ein wichtiger Schritt beim Immobilienkauf.
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Was passiert wenn man nicht im Grundbuch steht?
Was passiert, wenn man nicht im Grundbuch steht? Wenn man nicht im Grundbuch als Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist, bedeutet dies, dass man rechtlich gesehen nicht als Besitzer der Immobilie gilt. Dies kann zu Problemen führen, wenn es um den Verkauf oder die Vererbung der Immobilie geht. Ohne Eintrag im Grundbuch kann man auch keine Hypothek auf die Immobilie aufnehmen. Es ist daher wichtig, sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen, um seine Rechte an der Immobilie zu sichern.
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Kurzurlaub in Dresden
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Stimmen Sie sich mit dem Kim Hotel auf die Weihnachtszeit ein! Enthaltene Leistungen: 2 x zwei Übernachtungen im Doppelzimmer je Person, 2 x Frühstück vom Buffet mit Sekt je Person, 1 x Glühweingedeck mit einer Scheibe Stollen und einer Tasse Glühwein je Person, kostenfreies Parkdeck im Hotel je Person, kostenfreie Nutzung des Fitnessbereichs
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Was bedeuten die Abteilungen im Grundbuch?
Was bedeuten die Abteilungen im Grundbuch? Die Abteilungen im Grundbuch dienen dazu, verschiedene Informationen über ein Grundstück zu dokumentieren. In Abteilung I werden Eigentumsverhältnisse und Belastungen wie Grundschulden eingetragen. In Abteilung II werden Rechte Dritter wie Wegerechte oder Wohnrechte festgehalten. Abteilung III enthält Angaben zu Hypotheken und Grundschulden. In Abteilung IV werden Lasten und Beschränkungen wie Vorkaufsrechte oder Nießbrauch vermerkt. Die Abteilungen im Grundbuch geben somit einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks.
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Welche Abteilungen gibt es im Grundbuch?
Welche Abteilungen gibt es im Grundbuch? In einem Grundbuch gibt es in der Regel drei Abteilungen. Die Abteilung I enthält grundlegende Informationen über das Grundstück, wie Eigentümer, Größe und Lage. In der Abteilung II werden Belastungen und Rechte Dritter, wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten, eingetragen. Die Abteilung III enthält Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, wie zum Beispiel Erbbaurechte oder Wohnrechte. Jede Abteilung dient dazu, potenzielle Käufer oder Gläubiger über wichtige Informationen zu informieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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Wer kann alles im Grundbuch stehen?
Im Grundbuch können alle Personen und Institutionen eingetragen werden, die ein rechtliches Interesse an einer Immobilie haben. Dazu gehören beispielsweise Eigentümer, Erwerber, Gläubiger, Mieter, Pächter und Grundpfandgläubiger. Auch Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten können im Grundbuch vermerkt sein. Kurz gesagt: Alle relevanten Informationen und Rechte, die im Zusammenhang mit einer Immobilie stehen, können im Grundbuch eingetragen werden.
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Wie kann das Grundbuch nach einer Eheschließung eingetragen werden?
Nach einer Eheschließung kann das Grundbuch geändert werden, indem der Ehepartner als Miteigentümer eingetragen wird. Dafür muss ein Antrag beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden. Die Eintragung kann entweder durch eine notarielle Urkunde oder durch einen gemeinsamen Antrag der Ehepartner erfolgen.
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